Pflichten als Händler

Pflichten als Händler

Elektronikschrottverordnung / Batterieverordnung:

Ist der Händler seriös, oder nicht seriös – Das ist hier die Frage…

Mit diesem bekannten Zitat von Shakespeare starten wir in einen neuen EZ-Blog Beitrag.

Jeder seriöse Händler der mit Elektronik und insbesondere mit Batterien/Akkus handelt, muss sich nach dem Batteriegesetz (BattG) registrieren lassen.

Das bedeutet, dass der Händler sich in einem Rücknahme System (für jedes europäische Land) registrieren lässt, um sicherzustellen, dass die Batterien (und auch Elektronikprodukte wie Echolote) korrekt und umweltfreundlich entsorgt/zurückgenommen werden können. Ein weiteres Ziel ist es, die Rücknahmequote von Batterien und Akkus zu erhöhen, da Sie neben teils umweltschädlichen Stoffen auch Wertstoffe enthalten.

Jeder seriöse Händler ist selbstverständlich bei einem solchen nach dem BattG aufgestellten Rücknahmesystem registriert. In jedem Fall sollte von dem Händler vor dem Kauf verlangt werden, dass er sich mittels eines Registrierungsnachweises legitimiert. Es kann ansonsten dazu kommen, dass es im Rahmen einer Reklamation oder Rücknahme zu massiven Problemen führt, weil der Händler die oben genannten Punkte nicht erfüllen kann.

Bei uns finden Sie die Angaben im Impressum und natürlich auf Wunsch auch als PDF mit allen Infos.

 

Gegenüber Endnutzern müssen folgende Punkte gewährleistet werden können:

  • Kostenfreie Rückgabemöglichkeit von Altbatterien beim Händler,
  • Gesetzliche Rückgabepflicht von Altbatterien durch Endnutzer,
  • Bedeutung des Mülleimersymbols und der drei Gefahrstoffzeichen unter dem Mülleimer,
  • Maßnahmen für die Vermeidung von Abfällen und von Vermüllung,
  • Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien,
  • Mögliche Auswirkungen der in den Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, hier insbesondere hinsichtlich der Risiken von lithiumhaltigen Batterien,
  • Bedeutung der getrennten Altbatteriesammlung und -verwertung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.

www.batteriegesetz.de/umsetzung/pflichten

 

Neben dem Aufwand für den Händler kommen auch nicht unerhebliche hohe Kosten auf den Händler zu (bis zu mehreren tausend Euro pro EU Land). Diese sind auch nicht einmalig, sondern jährlich zu entrichten.

Aber: Auch damit ist es noch nicht getan, jeder Händler, der in andere Länder verkaufen möchte, muss das Ganze auch für dieses Land gewährleisten können, z.B. jeweils für Österreich, Italien, Frankreich, usw.

Das ist der Grund warum das Echolotzentrum nur in einige, wenige EU-Länder liefert. Nach dem Motto Qualität statt Quantität. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber der Umwelt und den Menschen aus Deutschland und den anderen Ländern, die von uns beliefert werden, bewusst.

 

Mitbewerber, die sich nicht an diese geltenden Gesetze halten sind nicht als seriös zu werten, da Sie sich wissentlich gegen diese Gesetze stellen und in Kauf nehmen, dass die Kunden im Reklamations- oder Rückgabefall auf sich alleine gestellt sind.

Übrigens:

Für Verstöße gegen das Batteriegesetz (BattG) drohen Strafen in Höhe von bis zu 100.000,00€.

Hochwertige Elektronik kauft man bei dem seriösen, zertifizierten Fachhändler seines Vertrauens.

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